Wände & Oberflächen
- Tapezieren
- Streichen
- Lackieren
- Spachteln
- Verputzen
CLYDONIC-FM · Bremen
Wir übernehmen Renovierungsarbeiten, Ausbau, Montage, Entrümpelung und Wohnungsauflösung. Der Unterschied: Befund, Auftrag, Fotos, Maßnahmen und Abschluss landen im passenden GebäudeWacht-Vorgang – mit Bezug zu Gebäude, Wohnung und Raum.

Unsere Arbeiten
Einzelne Arbeiten oder eine komplette Wohnungsaufbereitung: Der Umfang wird vorab besichtigt und vereinbart.
Wichtig: Zulassungspflichtige Arbeiten werden durch hierfür berechtigte Betriebe ausgeführt. Elektroinstallationen übernimmt unser fester Elektro-Fachpartner im rechtlich erforderlichen Rahmen. Umfang, Material, Entsorgung und Kosten klären wir vor Beginn.
Der Unterschied zum üblichen Einzelauftrag
Bei einer Renovierung ist später wichtig, was vorher festgestellt, beauftragt und tatsächlich erledigt wurde. Deshalb führen wir den Vorgang in GebäudeWacht weiter: vom Ausgangszustand über Termine und Maßnahmen bis zu Fotos und Abschluss.
Die Dokumentation wird dem Gebäude, der Wohnung und – wo sinnvoll – dem Raum zugeordnet. So bleibt auch nach Mieterwechsel oder Personalwechsel sichtbar, welche Arbeiten durchgeführt wurden.
Ein Weg vom Bedarf zum Ergebnis
Häufige Fragen
Ja. Wir besichtigen die Einheit, klären Räumungsumfang und Entsorgung und stimmen die anschließende Aufbereitung oder Übergabe ab.
Ja. Festgestellte Mängel und Renovierungsbedarf können aus der Übergabe in einem verknüpften GebäudeWacht-Vorgang weiterbearbeitet werden.
Elektroinstallationen werden mit unserem festen Elektro-Fachpartner abgestimmt und durch einen hierfür berechtigten Betrieb ausgeführt. CLYDONIC-FM koordiniert Termin und Dokumentation.
Befund, Maßnahmen, Fotos, Status und Abschluss werden im GebäudeWacht-Vorgang mit Gebäude, Wohnung und – soweit zutreffend – Raum verbunden. Zugriffsrechte richten sich nach der vereinbarten Rolle.
Zusammenhängende Leistungen
Renovierung oder Räumung geplant?
Beschreiben Sie die Arbeiten und vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch. Ein Auftrag entsteht erst nach gesonderter Vereinbarung.